Weiterführung der Schutzmaßnahmen bis mindestens 03.05.20
Viele haben gehofft, dass die Kirchen jedenfalls nach dem Osterfest langsam wieder für öffentliche Gottesdienste geöffnet werden können. Die Gespräche der Landesregierungen mit der Bundesregierung haben aber diesbezüglich keine sofortige Lockerung gebracht. Zwar hat es anschließend auch Gespräche der Vertreter der Glaubensgemeinschaften mit der Bundesregierung gegeben, die Ergebnisse lassen aber nicht auf Gottesdienste vor dem 30.04.2020 hoffen. Danach sind eventuell öffentliche Gottesdienste nach Maßgabe des Infektionsschutzes möglich.
Weihbischof Wilfried Theising hat in einem Brief an die Gemeinden mitgeteilt, dass bis zum 03.05.2020 einschließlich, die bislang getroffenen Maßnahmen weitergeführt werden. Bedeutet: keine öffentlichen Gottesdienste sowie Maßnahmen und Veranstaltungen auf allen kirchlichen Ebenen im Offizialatsbezirk. Sollten bis dahin andere Entscheidungen eine Lockerung ermöglichen, wird das Offizialat entsprechend über Veränderungen informieren.
Für uns als Kirchengemeinde bedeutet das bis auf Weiteres:
- Gottesdienste nur im Form das täglichen Livestream um 18 Uhr,
- Pfarrheime und Büchereien bleiben nach wie vor für die Öffentlichkeit geschlossen,
- keine Versammlungen von kirchlichen Gruppen.
Das Seelsorgeteam berät sich in den nächsten Tagen in Zusammenarbeit mit anderen Entscheidungsträgern, welche Vorbereitungen und Maßnahmen (Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen, ...) für eine mögliche Lockerung getroffen werden müssen.
Wir bedanken uns für das Verständnis. (DR)